Reisebestimmungen für Hunde, Katzen und Frettchen innerhalb der EU
Gültig seit dem 03.07.2004 für
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien/Nordirland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden (+ Sonderregelung) und Spanien
Die Verordnung besagt, daß Heimtiere zur eindeutigen Identifikation tätowiert oder elektronisch gekennzeichnet sein müssen. Die
Mikrochips müssen der ISO-Norm 11784 oder 11785 entsprechen. Falls der Chip diesen Normen nicht entspricht, muss vom Tierhalter ein entsprechendes Lesegerät zur Verfügung gestellt werden. Die Kennzeichnung mit Tätowierung ist nur übergangsweise bis zum 2. Juli 2011 zulässig.
Bei der Einreise in eines der oben erwähnten Länder muss der neue
EU-Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, daß eine
gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres – gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut – mit einem inaktivierten Impfstoff (WHO-Norm) vorgenommen wurde.
wirksamer Impfschutz bei Hunden und Katzen, wenn eine Impfung gegen Tollwut
a)im Falle einer Erstimpfung bei Welpen im Alter von mindestens drei Monaten
mindestens 21 Tage nach Abschluss der Grundimmunisierung und längstens um den Zeitraum zurückliegt, den der Impfstoffhersteller für eine Wiederholungsimpfung angibt, oder
b)im Falle von Wiederholungsimpfungen die Impfungen jeweils innerhalb des Zeitraumes durchgeführt worden sind, den der Impfstoffhersteller für die jeweilige Wiederholungsimpfung angibt.
Das bedeutet: Es wird nicht mehr nur die jährliche Tollwutimpfung als "wirksamer Impfschutz" anerkannt, sondern als "wirksamer Impfschutz" gelten nun Wiederholungsimpfungen, die innerhalb der vom Hersteller angegebenen Zeitabstände verabreicht worden sind.
Die EU-Mitgliedstaaten gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein Ausweis mitgeführt wird und wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Gleiches gilt, wenn es seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist. Dabei darf es nicht mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen sein.
Quelle: Haustierimpfung