Hallo zusammen,
ich bin langsam ein wenig verzweifelt und weiß nicht genau wie ich mit der aktuellen Situation umgehen soll.
Anfang des Jahres, als feststand, dass ein kleiner Welpe einzieht, habe ich eine Anfrage an meine Hausverwaltung geschrieben. Habe höflich um Erlaubnis gebeten einen Hund halten zu dürfen.
Im Mietvertrag steht drin: "nur nach vorheriger Absprache".
Nach 2 Woche ohne Antwort fragte ich erneut per Mail nach. Daraufhin kam die Antwort, dass sie (die Hausverwaltung) sich sofort melden würden, wenn sie etwas Neues erfahren.
Heute, nochmal 2 Wochen später, habe ich angerufen, weil ich echt die Schnauze voll hatte auf ein Ja oder Nein zu warten.
Da wurde mir nur mitgeteilt, dass die Eigentümerin sich noch nicht gemeldet hätte, auch auf 2maliges schriftliches Nachfragen. Die Email hätte sie wohn gelesen, da es eine Lesebestätigung gab. Aber sie könnten die Frau ja nicht zwingen zu antworten. Auf meine Nachfrage ob man denn nicht mal anrufen konnte, hieß es nur dass das Telefon aus wäre, da die Frau oft im Ausland wäre.
Also scheint mir jetzt nichts anderes übrig zu bleiben, als zu warten. Das Problem. Ich hab den Vertrag für den Welpen hier und kann ihn nicht unterschreiben. Eigentlich sollte die Kleine in 2 Wochen einziehen..
Wie kann ich da denn nun vorgehen? Zählt so etwas unter Stillschweigende Zustimmung?
Ich hoffe, dass ihr vllt ein paar Ideen habt.
LG Friedi
ich bin langsam ein wenig verzweifelt und weiß nicht genau wie ich mit der aktuellen Situation umgehen soll.
Anfang des Jahres, als feststand, dass ein kleiner Welpe einzieht, habe ich eine Anfrage an meine Hausverwaltung geschrieben. Habe höflich um Erlaubnis gebeten einen Hund halten zu dürfen.
Im Mietvertrag steht drin: "nur nach vorheriger Absprache".
Nach 2 Woche ohne Antwort fragte ich erneut per Mail nach. Daraufhin kam die Antwort, dass sie (die Hausverwaltung) sich sofort melden würden, wenn sie etwas Neues erfahren.
Heute, nochmal 2 Wochen später, habe ich angerufen, weil ich echt die Schnauze voll hatte auf ein Ja oder Nein zu warten.
Da wurde mir nur mitgeteilt, dass die Eigentümerin sich noch nicht gemeldet hätte, auch auf 2maliges schriftliches Nachfragen. Die Email hätte sie wohn gelesen, da es eine Lesebestätigung gab. Aber sie könnten die Frau ja nicht zwingen zu antworten. Auf meine Nachfrage ob man denn nicht mal anrufen konnte, hieß es nur dass das Telefon aus wäre, da die Frau oft im Ausland wäre.
Also scheint mir jetzt nichts anderes übrig zu bleiben, als zu warten. Das Problem. Ich hab den Vertrag für den Welpen hier und kann ihn nicht unterschreiben. Eigentlich sollte die Kleine in 2 Wochen einziehen..
Wie kann ich da denn nun vorgehen? Zählt so etwas unter Stillschweigende Zustimmung?
Ich hoffe, dass ihr vllt ein paar Ideen habt.
LG Friedi
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