Das Thema mit den Korrekturen dient im Grunde dem Schutz des Züchters. So zB, dass kein anderer Käufer-Name eingetragen werden kann, als vom Züchter vereinbart. Oder man zB den Kennel Namen, unter dem der Hund beim ASCA zu registrieren ist nicht einfach abändern kann. Oder gar das Durchstreichen des "Not for breeding", sofern vom Züchter eingetragen. Und eben ähnliche, grds. natürlich auch vertragsrelevante Dinge. Da ist der ASCA zu Recht (!!) kleinlich und möchte sich bei Korrekturen durch ein erklärendes Begleitschreiben des Züchters absichern.
Ich denke bei marginalen, nicht eben vertragswichtigen Details, wie zB deine Straße, Telefonnummer, oder gar deine eigene Kreditkartennummer, oä, da sieht der ASCA das Korrigieren lockerer, da damit dem Züchter kein "Schaden" zugefügt werden kann.
Hängt also von der "Qualität" der Änderung ab, ob es nur deine persönlichen Angaben betrifft, oder ob es in Angaben des Züchters eingreift. Dann lieber vom Züchter ein kurzes Begleitschreiben erbeten.